Räumungsklage ohne Anwalt – kann ich das nicht selbst machen?

Für Klagen, die die Räumung von Wohnraum betreffen, sind ausschließlich die Amtsgerichte zuständig (bitte beachten Sie, dass das nicht zwingend auch für Gewerberäume gilt). Für Räumungsverfahren vor den Amtsgerichten besteht kein Anwaltszwang. Mit anderen Worten, Sie können die Klage selbst einreichen und auch selbst den Gerichtstermin – wenn ein solcher stattfindet – wahrnehmen. Es empfiehlt sich jedoch,…