Als Vermieter stehen Sie manchmal vor der unerfreulichen Notwendigkeit, eine Räumungsklage einzureichen. Hierbei ist der Streitwert der Räumungsklage ein zentraler Faktor, der die Gerichts- und Anwaltskosten maßgeblich beeinflusst. Dieser Beitrag bietet Ihnen einen detaillierten Einblick, wie Sie den Streitwert berechnen können, und warum ein tiefes Verständnis dieses Wertes für die Kostentransparenz Ihrer Klage entscheidend ist.
Die Bedeutung des Streitwerts bei einer Räumungsklage
Der Streitwert einer Räumungsklage bestimmt nicht nur die Höhe der Gerichtskosten, sondern auch die der Anwaltskosten. Zwei wesentliche Kostenpunkte, die in der Summe einen beträchtlichen finanziellen Aufwand darstellen können. Es ist daher im Interesse des Vermieters, den Streitwert korrekt zu ermitteln, um die Kosten vorherzusagen und den Räumungsprozess budgetgerecht zu planen.
So berechnen Sie den Streitwert Ihrer Räumungsklage
Bei einer Räumungsklage beträgt der Streitwert die Summe aus 12 Monatsnettomieten – sprich der Jahresnettomiete. Sollten Sie eine Wohnung „warm“, also inklusive der Nebenkosten, vermieten, so ist die Warmmiete für die Berechnung des Streitwerts massgeblich.
Nehmen wir als Beispiel an, Ihre vermietete Wohnung weist eine Kaltmiete von 550 EUR und eine Nebenkostenvorauszahlung von 200 EUR auf. Hieraus resultiert ein Streitwert für die Räumungsklage von 6.600 EUR (12 x 550 EUR). Basierend auf diesem Streitwert werden die Gerichtsverfahren und die Kosten der anwaltlichen Vertretung berechnet.
Wenn Sie hingegen eine Warmmiete von 750 EUR vereinbart haben, beträgt der Streitwert 9.000 EUR.
Praktische Auswirkungen des Streitwerts auf Ihre Räumungsklage
Im Kontext unseres Beispiels führt ein Streitwert von 6.600 EUR zu Gerichtskosten in Höhe von 609,00 EUR und Anwaltskosten von 1.350,65 EUR, vorausgesetzt es kommt zu einer mündlichen Verhandlung. Wird das Verfahren ohne mündliche Verhandlung mit einem Urteil abgeschlossen, können sich die Anwaltskosten verringern.
Bei einem Streitwert von 9.000 EUR (also im Fall dass eine Warmmiete vereinbart ist), betragen die Gerichtskosten bereits 735,00 EUR und die Anwaltskosten 1.683,85 EUR.
Um Ihnen eine präzise Kalkulationsbasis zu bieten, haben wir einen speziellen Kostenrechner für Räumungsklagen entwickelt. Dieses Tool ermöglicht es Ihnen, durch einfache Eingabe Ihrer monatlichen Nettomiete eine Übersicht der zu erwartenden Kosten zu erhalten.
Spartipps: RK Light
Darüber hinaus bieten wir Ihnen mit RK Light eine kosteneffiziente Alternative. Wir erstellen für Sie eine professionelle Klageschrift, und Sie übernehmen die Vertretung vor Gericht selbst, unterstützt durch unsere Expertise im Hintergrund. So können Sie unter Umständen die vollständigen Anwaltskosten umgehen und dennoch Ihre rechtlichen Interessen wahren.
Zusammenfassung
Der Streitwert ist der gesetzlich massgebende Faktor zur Berechnung der Gerichts- und Anwaltskosten einer Räumungsklage. Der Streitwert beträgt (immer) das 12fache der Nettomonatsmiete, also eine Jahresenettomiete. Falls Sie Ihre Wohnung „warm“ vermieten, beträgt der Streitwert das 12fache der monatlichen Warmmiete.