Sie benötigen keinen Anwalt, Sie können sich auch selbst vertreten. Allerdings ist ein Anwalt sinnvoll, damit Sie die richtigen Anträge stellen. Diese sind gerade bei einer Räumungsklage sehr wichtig, damit im Falle eines Obsiegens der Gerichtvollzieher – der sich streng an das Urteil hält – die Wohnung auch räumen kann.
Für Vermieter die sich selbst vertreten wollen, empfiehlt sich unser Produkt RK Light. Hierbei erstellen wir für Sie eine professionelle Klageschrift mit den richtigen Anträgen. Diese können Sie selber einreichen und sich bei Gericht vertreten, wir unterstützen Sie bei Bedarf im Hintergrund. Hier können Sie mehr als 70% der Anwaltskosten sparen, gleichzeitig haben Sie das gute Gefühl, dass ein Anwalt die Klageschrift erstellt hat und diese richtig ist.