Tabellarische Übersicht der Kosten einer Räumungsklage

Inhaltsverzeichnis

Viele Vermieter schrecken vor einer Räumungsklage wegen der vermeintlich hohen Kosten zurück. Dabei gehen weitere Monate, in der Regel ohne Mietzahlung, ins Land, und der Schaden des Vermieters wird noch größer.

Kosten einer Räumungsklage

Nachfolgend finden Sie eine Tabelle mit den Kosten einer Räumungsklage. Maßgebend für die Kosten einer Räumungsklage ist die monatlichen Nettokaltmiete.

Monatliche Nettokaltmiete

GerichtskostenAnwaltskosten

200,00

357,00

684,25

250,00

357,00684,25

300,00

420,00

850,85

350,00

483,001.017,45
400,00483,00

1.017,45

450,00

546,001.184,05
500,00546,00

1.184,05

550,00

609,00

1.350,65

600,00672,00

1.517,25

650,00

672,001.517,25
700,00735,00

1.683,85

750,00

735,001.683,85
800,00798,00

1.850,45

850,00885,00

2.005,15

900,00

885,002.005,15

950,00

885,002.005,15

1.000,00

885,00

2.005,15

1.100,00972,00

2.159,85

1.200,00972,00

2.159,85

1.300,00972,00

2.159,85

1.400,001.059,00

2.314,55

1.500,001.059,00

2.314,55

Stand: Oktober 2021

Alle Angaben in EUR und inklusive Mehrwertsteuer

Beachten Sie folgendes bei einer Räumungsklage

Die oben genannten Kosten stellen den Regelfall des Räumungsverfahrens aus. D.h., es gibt einen Kläger, einen Beklagten, es kommt zu einer gerichtlichen Verhandlung und zu einem Urteil.

Die Kosten können aber auch höher ausfallen als angegeben, wenn z.B. das Gericht Zeugen vernimmt (das kommt bei Räumungsklagen eher selten vor), oder es mehr als einen Beklagten gibt (das kommt eher vor).

Sie können auch niedriger ausfallen, wenn der Gegner sich gar nicht erst verteidigt und das Gericht ohne eine mündliche Verhandlung ein Versäumnisurteil ausspricht.

Die oben angegebenen Anwaltskosten sind Ihre eigenen Anwaltskosten. Wenn der Mieter sich auch einen Anwalt nimmt, fallen die Anwaltskosten zweimal an. Die gesamten Kosten werden der unterliegenden Partei auferlegt. D.h., wenn Ihre Räumungsklage nicht erfolgreich ist, müssen Sie die Gerichtskosten, Ihre eigenen Anwaltskosten und die Anwaltskosten des Mieters tragen. Umgekehrt, wenn Sie gewinnen, muss der Mieter alle diese Kosten tragen. Allerdings ist hier zu beachten, dass Sie zunächst die Gerichtskosten und Ihre eigenen Anwaltskosten selbst vorstrecken müssen, anschließend können Sie diese dem Mieter auferlegen. Wenn der Mieter allerdings kein Vermögen hat und Ihre Anwalts-/Gerichtskosten nicht bezahlt, bleiben diese letztlich bei Ihnen hängen.

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