Mahnbescheid für Vermieter

Mahnbescheid wegen Zahlungsrückständen

Mahnbescheid online erlassen

Für Sie als Vermieter/innen ist ein Mahnbescheid der kostengünstigste Weg einen Zahlungstitel zu erlangen, wenn Zahlungsrückstände bei Ihren Mietern vorliegen.

Mit einem Zahlungstitel sichern Sie Ihre Ansprüche gegen Verjährung ab und können diese 30 Jahre lang gegen den Mieter geltend machen. Wir bieten das Service ein Mahnbescheid online zu beantragen.

Geben Sie dazu die ausstehenden Forderungen in dem unten stehenden Formular ein. Wir prüfen die Angaben und beantragen online den Mahnbescheid für Sie.

Online Formular Mahnbescheid

In 2 Schritten zum Mahnbescheid

Mit vereinfachtem Formular speziell für Mietrückstände

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Kosten eines Mahnbescheids

bis zu 30% der Anwaltskosten sparen*

Die Kosten eines Mahnverfahrens richten sich immer nach der Forderungshöhe und bestehen aus den Gerichtskosten, den Kosten für den Mahnbescheid und, wenn der Schuldner nicht zahlt – was bei Mietforderungen oft der Regelfall ist – aus den Kosten für den Vollstreckungsbescheid. Ein Mahnbescheid ist ein kosteneffizienter Weg, um ausstehende Mietzahlungen zu titulieren und diese dann 30 Jahre lang einzufordern. Wir übernehmen den gesamten Prozess vom Mahnbescheid bis zum Vollstreckungsbescheid für Sie.

Die folgende Tabelle zeigt die Gerichtskosten und die Kosten von Domocentris (Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid) für verschiedene Forderungshöhen. Die Kostenangaben sind brutto und beinhalten die Mehrwertsteuer, ebenso wie den Nachlass auf die gesetzliche Anwaltsvergütung. Alle Angaben in Euro.

ForderungGerichtskostenKosten
Mahnbescheid
Kosten
Vollstreckungsbescheid
bis 500,00 36,00 49,00 24,00
bis 1.000,00 36,00 89,00 39,00
bis 1.500,00 39,00122,0052,00
bis 2.000,00 49,00 155,00 69,00
bis 3.000,00 59,50 201,00 92,00
bis 5.000,00 80,50 295,00 139,00
bis 6.000,00 91,00 349,00165,00

* Der Nachlass bezieht sich auf den vergleich der nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechneten Vergütung. Den Nachlass können wir dadurch gewähren, dass Sie uns Ihren Anspruch auf Erstattung der gesetzlichen Vergütung gegenüber dem Mieter an Erfüllung statt abtreten. Dies bedeutet: wenn Ihre Forderung nicht beigetrieben werden kann, zahlen Sie 30% weniger. Wenn die gesamte Forderung beigetrieben werden kann, erhalten Sie die an uns bezahlte Vergütung vom Mieter, und zusätzlich muss der Mieter uns die 30% bis zur gesetzlichen Vergütung bezahlen.