Mahnbescheid für Vermieter
Mahnbescheid wegen Zahlungsrückständen
- Kostengünstiger Weg zum Erhalt eines Zahlungstitels
- Einfach, schnell, transparent und online
- Kosten ab 85 Euro (inkl. Gerichtskosten und Kosten von Domocentris für den Erlass eines Mahnbescheids)
Mahnbescheid online erlassen
Für Sie als Vermieter/innen ist ein Mahnbescheid der kostengünstigste Weg einen Zahlungstitel zu erlangen, wenn Zahlungsrückstände bei Ihren Mietern vorliegen.
Mit einem Zahlungstitel sichern Sie Ihre Ansprüche gegen Verjährung ab und können diese 30 Jahre lang gegen den Mieter geltend machen. Wir bieten das Service ein Mahnbescheid online zu beantragen.
Geben Sie dazu die ausstehenden Forderungen in dem unten stehenden Formular ein. Wir prüfen die Angaben und beantragen online den Mahnbescheid für Sie.
Online Formular Mahnbescheid
Mit vereinfachtem Formular speziell für Mietrückstände
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Vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir prüfen Ihre Anfrage umgehend und melden uns in der Regel innerhalb von 24h mit einer kostenlosen Ersteinschätzung zu Ihrem Fall.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Domocentris Team
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Kosten eines Mahnbescheids
bis zu 30% der Anwaltskosten sparen*
Die Kosten eines Mahnverfahrens richten sich immer nach der Forderungshöhe und bestehen aus den Gerichtskosten, den Kosten für den Mahnbescheid und, wenn der Schuldner nicht zahlt – was bei Mietforderungen oft der Regelfall ist – aus den Kosten für den Vollstreckungsbescheid. Ein Mahnbescheid ist ein kosteneffizienter Weg, um ausstehende Mietzahlungen zu titulieren und diese dann 30 Jahre lang einzufordern. Wir übernehmen den gesamten Prozess vom Mahnbescheid bis zum Vollstreckungsbescheid für Sie.
Die folgende Tabelle zeigt die Gerichtskosten und die Kosten von Domocentris (Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid) für verschiedene Forderungshöhen. Die Kostenangaben sind brutto und beinhalten die Mehrwertsteuer, ebenso wie den Nachlass auf die gesetzliche Anwaltsvergütung. Alle Angaben in Euro.
Forderung | Gerichtskosten | Kosten Mahnbescheid | Kosten Vollstreckungsbescheid |
---|---|---|---|
bis 500,00 | 36,00 | 49,00 | 24,00 |
bis 1.000,00 | 36,00 | 89,00 | 39,00 |
bis 1.500,00 | 39,00 | 122,00 | 52,00 |
bis 2.000,00 | 49,00 | 155,00 | 69,00 |
bis 3.000,00 | 59,50 | 201,00 | 92,00 |
bis 5.000,00 | 80,50 | 295,00 | 139,00 |
bis 6.000,00 | 91,00 | 349,00 | 165,00 |
* Der Nachlass bezieht sich auf den vergleich der nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechneten Vergütung. Den Nachlass können wir dadurch gewähren, dass Sie uns Ihren Anspruch auf Erstattung der gesetzlichen Vergütung gegenüber dem Mieter an Erfüllung statt abtreten. Dies bedeutet: wenn Ihre Forderung nicht beigetrieben werden kann, zahlen Sie 30% weniger. Wenn die gesamte Forderung beigetrieben werden kann, erhalten Sie die an uns bezahlte Vergütung vom Mieter, und zusätzlich muss der Mieter uns die 30% bis zur gesetzlichen Vergütung bezahlen.