An die Kündigung wegen Zahlungsverzugs sind keine allzu strengen Anforderungen zu stellen. Wichtig ist, dass alle Vermieter allen Mietern kündigen und dass sich aus der Kündigung ergibt, welche Rückstände in welchen Monaten entstanden sind. Sofern der Vermieter nicht jeden einzelnen Rückstand aus jedem einzelnen Monat im Kündigungsschreiben selbst ausformulieren will, reicht es aus, der Kündigung eine aktuelle Forderungsaufstellung als Anlage beizufügen.
Kündigung wegen Mietrückstand
Mietrecht für Vermieter
- Kostenlose Ersteinschätzung innerhalb von 24 Stunden
- Spezialisierte Anwälte für Mietrecht
- Schnelle und einfache Online-Formulare
- Rechtssichere Kündigung ab 29 Euro
Mieter kündigen wegen Mietrückstand
Es gibt Mietrückstände und Sie denken als Vermieter über eine Kündigung nach? Innerhalb von 24 Stunden prüfen wir Ihren Fall und teilen Ihnen mit, ob eine Kündigung möglich ist. Nutzen Sie unsere Services „Classic“ oder „Light“, um die Kündigung auf den Weg zu bringen.
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Ihr Domocentris Team
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Kosten einer Kündigung für Vermieter
Wenn Sie eine rechtswirksame Kündigung des Mieters wegen Zahlungsverzug benötigen, erstellen wir diese gerne für Sie. Wenn Sie die Kündigung auf Ihrem eigenen Briefbogen versenden möchten, betragen die Kosten EUR 29,00.
Falls Sie wünschen, dass wir die Kündigung auf unserem Briefbogen versenden, um dem Mieter den Ernst der Lage zu verdeutlichen, betragen die Anwalt Kosten EUR 49,00.
Kündigung durch den Anwalt
Sie müssen sich um nichts kümmern – und das bei voller Kostenkontrolle.
Nach Mandatierung erstellen wir die Kündigung und, wenn erforderlich, weitere Schriftsätze. Wir vertreten Sie umfassend außergerichtlich.
Classic
volle anwaltliche Vertretung-
Kostenlose Ersteinschätzung
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Anwaltliches Kündigungsschreiben
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Volle außergerichtliche Vertretung
Kündigung ohne Anwalt
Sie kündigen selbst und sparen damit einen Großteil der Kosten. Wir unterstützen Sie im Hintergrund.
Sie verschicken die Kündigung mit Ihrem oder unserem Briefbogen. Sie kümmern sich selbst um die außergerichtliche Kommunikation.
Light
das Paket für Preisbewusste-
Kostenlose Ersteinschätzung
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(Individuelles) rechtssicheres Kündigungsschreiben
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Bei Rückfragen Unterstützung im Hintergrund
FAQ
Häufig gestellte Fragen
In erheblichen Fällen kann der Vermieter dem Mieter fristlos kündigen, ohne ihn vorher abmahnen zu müssen. Die Gründe für eine solche Kündigung sind im BGB aufgeführt:
- Der Mieter gerät in zwei aufeinanderfolgenden Monaten mit mehr als einer Monatsmiete in Verzug oder
- der Mieter gerät in einem Zeitraum von mehr als zwei Monaten mit Mieten in Rückstand, die das Doppelte einer Monatsmiete erreichen oder
- der Mieter ist mit der Mietsicherheit in Höhe eines Betrags, der der zweifachen Monatsmiete entspricht, in Verzug.
In diesen Fällen kann der Mietvertrag fristlos ohne vorherige Abmahnung gekündigt werden.
In den vorgenannten Fällen muss der Vermieter dem Mieter vor Aussprache der Kündigung nicht abmahnen. Das heißt aber nicht, dass der Vermieter Zahlungsausfälle, die unterhalb der vorgenannten Grenzen liegen, hinnehmen muss.
Sofern der Mieter Rückstände hat auflaufen lassen, die ein ähnliches Gewicht haben wie in den Fällen, die den Vermieter zur sofortigen fristlosen Kündigung berechtigen, kann der Vermieter den Mieter abmahnen. Die Abmahnung dient dazu, das vertragswidrige Verhalten des Mieters zu rügen und ihn vor den drohenden Konsequenzen im Wiederholungsfall – der Kündigung – zu warnen.
Nimmt der Mieter die Abmahnung nicht ernst und leistet die ausstehenden Forderungen nicht nach, kann der Vermieter dem Mieter das Mietverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.