Eigenbedarf liegt vor, wenn der Vermieter die Wohnung für sich selbst oder für eine zu seinem Hausstand gehörende Person oder für einen Familienangehörigen zu Wohnzwecken benötigt.
Eigenbedarfskündigung
Kündigung bei Eigenbedarf: Muster für Vermieter
- Kostenlose Ersteinschätzung innerhalb von 24 Stunden
- Spezialisierte Anwälte für Mietrecht
- Schnelle und einfache Online-Formulare
- Rechtssichere Kündigung ab 249 Euro
Kündigung wegen Eigenbedarf vom Anwalt prüfen lassen
Eine Eigenbedarfskündigung kann für Vermieter ein heikles Thema sein, da hierbei bestimmte Formvorschriften eingehalten werden müssen. Es ist daher wichtig, dass eine Eigenbedarfskündigung präzise und rechtlich korrekt formuliert wird, um spätere Probleme zu vermeiden.
Als erfahrene Anwälte im Mietrecht haben wir uns auf das Mietrecht für Vermieter spezialisiert. Wenn Sie uns Ihren Fall schildern, können wir diesen prüfen und Ihnen innerhalb von 24 Stunden mitteilen, ob eine Eigenbedarfskündigung möglich ist. Hierbei berücksichtigen wir alle relevanten Faktoren und prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Eigenbedarfskündigung erfüllt sind.
Gerne stehen wir Ihnen auch beratend zur Seite und unterstützen Sie mit einem Muster für die Eigenbedarfskündigung. Wichtig ist jedoch, dass Sie frühzeitig handeln und uns den Fall möglichst genau schildern, damit wir Ihnen weiterhelfen können.
Formular zur Eigenbedarfskündigung
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Vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir prüfen Ihre Anfrage umgehend und melden uns in der Regel innerhalb von 24h mit einer kostenlosen Ersteinschätzung zu Ihrem Fall.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Domocentris Team
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Kosten einer Eigenbedarfskündigung
Eigenbedarfskündigungen unterliegen strengen formalen Vorschriften und müssen gut begründet sein. Wir erfassen Ihre persönlichen Umstände und erstellen Ihnen eine Eigenbedarfskündigung um sicherzustellen, dass Ihre Rechte als Vermieter gewahrt werden. Dafür bieten wir Ihnen einen günstigen Fixpreis von 249 Euro an.
Kündigung durch den Anwalt
Sie müssen sich um nichts kümmern – und das bei voller Kostenkontrolle.
Nach Mandatierung erstellen wir die Kündigung und, wenn erforderlich, weitere Schriftsätze. Wir vertreten Sie umfassend außergerichtlich.
Classic
volle anwaltliche Vertretung-
Kostenlose Ersteinschätzung
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Anwaltliches Kündigungsschreiben
-
Volle außergerichtliche Vertretung
Kündigung ohne Anwalt
Sie kündigen selbst und sparen damit einen Großteil der Kosten. Wir unterstützen Sie im Hintergrund.
Sie verschicken die Kündigung mit Ihrem oder unserem Briefbogen. Sie kümmern sich selbst um die außergerichtliche Kommunikation.
Light
das Paket für Preisbewusste-
Kostenlose Ersteinschätzung
-
(Individuelles) rechtssicheres Kündigungsschreiben
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Bei Rückfragen Unterstützung im Hintergrund
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Nein, eine Eigenbedarfskündigung können Sie ohne Anwalt durchführen. Das ist aber in der Regel nicht ratsam. Eine Kündigung muss verschiedene formale Voraussetzungen erfüllen und begründet werden. Das gilt insbesondere für Eigenbedarfskündigungen.
Im Internet gibt es viele (kostenlose) Muster als Vorlage zum download. Wenn diese aber nicht richtig angewandt werden und beispielsweise die Kündigungsgründe nicht richtig und vollständig dargestellt werden, kann es leicht passieren, dass die Kündigung unwirksam ist. Dieses Risiko sollten Sie nicht eingehen. Gerade bei Eigenbedarfskündigungen ist es ratsam, die Kündigung durch einen Rechtsanwalt erstellen lassen.
Wenn die Kündigung nicht ausreichend begründet ist oder wenn die Formalia nicht eingehalten werden (z.B. wenn der Vermieter nicht allen Mietern kündigt oder wenn nicht alle Vermieter die Kündigung erklären), kann die Kündigung unwirksam sein. In einem solchen Fall muss die Kündigung eventuell nochmals ausgesprochen werden. Die Kündigungsfristen laufen von neuem. Es kann also viel Zeit (und Geld) verloren gehen, wenn die Kündigung nicht ordentlich vorbereitet wird.
Zu den Familienangehörigen zählen, Kinder, Enkeln, Geschwister, Großeltern oder Nichten/Neffen. Bei anderen Verwandtschaftsgraden kommt es auf die konkreten Umstände an, und der Vermieter muss die persönliche Beziehung zu der Person glaubhaft darlegen. Auch für Pflegekräfte und Haushaltshilfen des Vermieters kann eine Eigenbedarfskündigung ausgesprochen werden, wenn diese Personen im Haushalt des Vermieters leben und keinen eigenen Hausstand haben.
Bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf gelten die normalen Kündigungsfristen, die sich wiederum nach der Dauer des bestehenden Mietverhältnisses richten: 3 Monate bei einer Wohndauer bis zu 5 Jahren, 6 Monate bei einer Wohndauer von mehr als 5 Jahren, 9 Monate bei einer Wohndauer von mehr als 8 Jahren. Unter bestimmten Voraussetzungen können diese Fristen auch vertraglich abweichend geregelt werden. Für die Überprüfung der Kündigungsfristen benötigen wir daher immer auch den Mietvertrag.