Der Anwalt für Vermieter

Mietreduzierungsverlangen des Mieters durch den Anwalt prüfen

Wir prüfen Mietreduzierungsverlangen Ihrer Mieter

Mieter erstellen ihre Mietreduzierungsschreiben oft mittels Dienstleister wie WenigerMiete.de. Diese Schreiben orientieren sich meist am unteren Ende der Mietspanne, die durch den Mietspiegel vorgegeben wird.

Wir überprüfen für Sie, ob das Mietreduzierungsverlangen gerechtfertigt ist oder ob Sie die Miete wieder erhöhen können. Dabei zahlen Sie nur im Erfolgsfall eine Vergütung, die sich an der erreichten Mieterhöhung orientiert. Wenn wir die Miete nicht wieder erhöhen können, entstehen Ihnen keine Kosten. Im Falle des Erfolgs zahlen Sie lediglich einmalig die durch uns erreichte Mieterhöhung für 6 Monate.

 

Keine versteckten Kosten

Mietsenkungsverlangen ohne Kostenrisiko prüfen lassen

Wir prüfen das Mietsenkungsverlangen des Mieters für Sie. Ist dieses rechtmäßig, entstehen für Sie keine Kosten. Ist die verlangte Mietsenkung dagegen nur teilweise gerechtfertigt so zahlen Sie uns einmalig für 6 Monate die Differenz aus der der ursprünglichen vom Mieter verlangten Mietsenkung und der von Ihnen akzeptierten Mietsenkung.

Als Beispiel: die monatliche Miete beträgt EUR 700 (kalt). Der Mieter verlangt eine Mietsenkung von EUR 90 auf EUR 610. Gerechtfertigt ist nur eine Mietsenkung von EUR 50. Dann zahlen Sie für 6 Monate die Differenz zwischen der ursprünglich verlangten Mietsenkung und der akzeptierten Mietsenkung, also 40 EUR (EUR 90 – EUR 50), und das für 6 Monate.  Der gesamte Betrag wird einmalig von uns in Rechnung gestellt, also EUR 240 (6 x EUR 40). Der Preis beinhaltet bereits die Mehrwertsteuer.

DATENERFASSUNG

Mietreduktionsverlangen durch den Anwalt prüfen

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